- Sachwalterhaftung
- Sachwalterhaftung,die nach der Rechtsprechung bestehende Eigenhaftung aus »culpa in contrahendo« (Culpa) desjenigen, der, ohne selbst Vertragspartei oder Stellvertreter einer der Vertragspartner zu sein, am Zustandekommen eines Vertrages mitgewirkt und dabei in besonderem Maß persönliches Vertrauen in Anspruch genommen hat.
Universal-Lexikon. 2012.